In diesen Situationen brauchen Sie ein Freizügigkeitskonto:
- Wenn Sie bei einem Stellenwechsel nicht das gesamte Vorsorgekapital in die neue Pensionskasse einbringen müssen.
- Wenn Sie sich beruflich selbstständig machen.
- Bei Verlust des Arbeitsplatzes.
- Wenn Sie Ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen oder reduzieren (z.B. Weiterbildung, familiäre Gründe).
Das REVOR Freizügigkeitskonto ermöglicht Ihnen die gesetzlich vorgeschriebene zweckgebundene Anlage des Freizügigkeitsguthabens.